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BayObLG, 19.11.1992 - 2Z BR 100/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 29
Erforderlichkeit einer Apostille bei Unterschriftsbeglaubigung durch einen amerikanischen "Notary Public" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)
GBO § 29
Unterschriftsbeglaubigung, USA, Notary Public, Apostille
Verfahrensgang
- LG Augsburg - 4 T 3649/92
- BayObLG, 19.11.1992 - 2Z BR 100/92
Papierfundstellen
- DNotZ 1993, 397
- Rpfleger 1993, 192
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 13.12.2007 - 2 W 198/07
Handelsregistersache: Notarielle Vertretungsbescheinigung aufgrund Einsicht in …
Im Rahmen des auch im Verfahren des FGG entsprechend anwendbaren § 438 ZPO ist mangels vertraglicher Ausnahmeregelung zwischen Deutschland und Schweden die Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde grundsätzlich durch eine Legalisation der zuständigen deutschen Auslandsvertretung nach § 13 Abs. 2 KonsularG oder - wenn wie vorliegend eine Befreiung hiervon unter den beteiligten Staaten nach dem Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 vereinbart ist - eine Apostille der zuständigen inneren Behörden des ausländischen Staates nachzuweisen, es sei denn, dass durch die besonderen Umstände des Einzelfalles der Echtheitsbeweis auch ohne Legalisation/Apostille als erbracht angesehen werden kann (Senat SchlHA 1961, 173; BayObLG MittBayNot 1989, 273; BayObLG, Beschluss vom 19.11.1992 - 2Z BR 100/92 - RPfl 1993, 192 = IPRax 1994, 122; Pfälz. OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 86; Anmerkung von Ries zu LG Berlin ZIP 2004, 2382;… Demharter, GBO, 25. Aufl., § 29 Rn. 50; Bindseil DNotZ 1992, 275, 285). - OLG Dresden, 25.10.2010 - 17 W 1053/10
Grundstücks- und Vermögensrecht
Im Grundbuchverkehr muss dies freilich mit Rücksicht auf dessen Besonderheiten auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben (vgl. BayObLG MittBayNot 1989, 273 und DNotZ 1993, 397; Roth IPRax 1994, 86). - LG Wuppertal, 04.11.1992 - 6 T 714/92
Adoption eines volljährigen Ausländers
Zwar bestimmt § 2, daß die Annahme als Kind nicht erfolgen könne, ohne daß die Vorschriften des Heimatrechtes der Personen, die angenommen werden sollen, beachtet werden, soweit sie das Einverständnis 10. Internationales Verfahrensrecht/Grundbuchrecht - Ersetzung einer Apostille durch Echtheitsbescheinigung des Clerk of the Circuit Court (BayObLG, Beschluß vom 19.11.1992 - 2Z BR 100/92 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) GBO§ 29 Haager Übereinkommen vom-5.10.1961 zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation Die in den Vereinigten Staaten von Amerika von einem Notary Public vorgenommene Unterschriftsbeglaubigung bedarf im Grundbucheintragungsverfahren zum Nachweis ihrer Echtheit grundsätzlich einer Apostille.